Sie arbeiten bereits in einem Anstellungsverhältnis bei der SBO
und/oder
aus gesundheitlichen Gründen ist eine Weiterbeschäftigung in Ihrem aktuellen Berufsfeld (Pflege, Hauswirtschaft etc.) nicht mehr möglich
Die Gebühren für die Fortbildung werden von der SBO übernommen.
Nach erfolgreicher Beendigung Ihrer Fortbildung garantieren wir Ihnen eine Übernahme in ein Arbeitsverhältnis als Betreuungskraft in einer Einrichtung der SBO.
Ansprechpartner*in bei Rückfragen ist das Personalmanagement
Sie haben eine Frage oder wünschen Infomaterial zu unseren Häusern? Schreiben Sie uns eine E-Mail.