Voraussetzungen, Ablauf und Vergütung
Als Beschäftigte der SBO gGmbH mit den Berufsbezeichnungen Pflegefachassistent*in (mit 1-jähriger Ausbildung) und Pflegehelfer*in (ohne Ausbildung) können Sie bei uns die 3-jährige Ausbildung zur Pflegefachkraft absolvieren.
Voraussetzungen
Sie haben keine abgeschlossene Berufsausbildung
oder
Sie haben 4 (oder mehr) Jahre nicht mehr in Ihrem erlernten Beruf gearbeitet
Ablauf
- 3-jährige Berufsausbildung (dual)
- Der theoretische Teil erfolgt in einer Pflegeschule Ihrer Wahl (z.B. maxQ)
- Der praktische Teil erfolgt in den Einrichtungen der der SBO.
- Im Rahmen der praktischen Ausbildung erfolgen weitere Einsätze:
- im Krankenhaus
- im ambulanten Pflegedienst
- in der Pädiatrie
- in der Psychiatrie
Vergütung
Wenn Sie die über das Qualifizierungschancengesetz (ehemals WeGeBau) in die Ausbildung zur Pflegefachkraft gehen, sind Sie entweder in der Entgeltgruppe P 5 TVöD-B (Pflegehilfskraft ohne Ausbildung) oder in P 6 TVöD-B (1-jährige Ausbildung als Altenpflegehilfskraft) in Ihrer jeweiligen Erfahrungsstufe eingruppiert und sind in Vollzeit bei der SBO beschäftigt.
Nach Beendigung Ihrer Ausbildung erhalten Sie eine einmalige Abschlussprämie in Höhe von 400,- € sowie die Eingruppierung in die Entgeltgruppe P 7 TVöD-B.
Die Stufeneinordnung erfolgt gemäß den Vorschriften des § 16 TVöD-B.
Übernahme
Nach erfolgreicher Beendigung Ihrer Ausbildung garantieren wir Ihnen eine Übernahme in ein Arbeitsverhältnis als Pflegefachkraft in einer Einrichtung der SBO.
Ansprechpartner
Informationen gibt Elif Kutlu unter 02327-6983-210 bzw. per Mail unter e.kutlu@sbo-bochum.de