Weiterbildung zur Wohnbereichsleitung (m/w/d)

Voraussetzungen

  1. Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als
    • Examinierte Pflegekraft
    • Gesundheits- und Krankenpfleger*in
    • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in
  2. Jeweils 2 Jahre Berufserfahrung in den letzten 8 Jahren

Ablauf

Zeitlich: Die Sicherstellung zur Teilnahme an den theoretischen Unterrichtseinheiten beim Träger werden bei der Dienstplanung der Teilnehmer*innen berücksichtigt.

Örtlich: Die theoretische Ausbildung erfolgt beim Fortbildungsträger

Finanziell: Die Gebühren für die Fortbildung werden von der SBO übernommen.

Vergütung

Während der Ausbildungsdauer behalten Sie für die Dauer Ihrer Ausbildung Ihr aktuelles Grundgehalt.

Entgeltgruppe vor der Weiterbildung: P7 TVöD-B
Entgeltgruppe nach der Weiterbildung P12 TVöD-B

Rechenbeispiel:
P12 TVöD-B, Stufe 4 (nach 6 Berufsjahren), LstKl. I, kinderlos, kirchensteuerpflichtig; Grundgehalt: 4.424,61 €, brutto / 2.587,79 €, netto (Stand: September 2022)

Übernahme

Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie nach Ihrer Weiterbildung die Position bei der SBO erhalten, liegt bei etwa 70 %.

Karrierebeispiel – Wohnbereichsleitung

Frau Andrea S. begann am 01.09.2011 die Ausbildung zur Pflegefachkraft bei der SBO. Sie schließt die Ausbildung zum 01.09.2014 erfolgreich ab und wird als examinierte Pflegekraft bei der SBO übernommen.

Sie übernimmt kommissarisch die Wohnbereichsleitung im Jahr 2021 und beendet die Fortbildung zur Wohnbereichsleitung im Jahre 2022 erfolgreich. Frau Andrea S. erhält in der Folge die Position der Wohnbereichsleitung (unbefristet).

Ansprechpartner

Ansprechpartner*in bei Rückfragen ist das Personalmanagement

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